28.03.2017 · Fachbeitrag · Vereinsrecht
Einkünfte aus Vereinstätigkeit: Sonderbeiträge bleiben zulässig
| Soll der Mandatsträger eines gemeinnützigen Vereins einen Teil seiner Vergütungen aus Mandaten in externen Organen (z. B. als Aufsichtsrat) in Form eines Sonderbeitrags an den Verein abführen, braucht die Satzung zum Berechnungsmaßstab nichts zu regeln, wenn die Einnahmen ihren Grund in der Vereinstätigkeit haben. Das hat das LG Frankfurt entschieden. |
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