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  • 31.01.2019 · Nachricht · Vereinsrecht

    Gelöschter Verein: Wer ist zur Nachtragsliquidation berechtigt?

    | Ist ein Verein aus dem Vereinsregister gelöscht, kann es vorkommen, dass nachträglich noch Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Für diese Nachtragsliquidation bedarf es des Antrags eines Beteiligten, der ein berechtigtes Interesse hat. Das sind nach Auffassung des OLG Saarbrücken vor allem ehemalige Mitglieder, Liquidatoren oder Gläubiger des Vereins. |