· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in den Verein?
| Ein Verein muss nicht jeden Bewerber aufnehmen. Einen Aufnahmezwang gibt es nur im Ausnahmefall. Der lässt sich aber durch entsprechende Satzungsgestaltung gut kontrollieren. Erfahren Sie deshalb, wie Sie den Mitgliederzustrom nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen kanalisieren. |
Grundsätzlich besteht für den Verein „Aufnahmefreiheit“
Vereine sind privatrechtliche Organisationen. Für sie gilt der Grundsatz der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie. Dazu gehört die freie Entscheidung darüber, ob der Verein einen Mitgliedschaftsbewerber aufnehmen will. Der Verein behält die Entscheidungshoheit auch dann, wenn der Bewerber die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt (BGH, Urteil vom 29.6.1987, Az. II ZR 295/86).
Ausnahmen von der „Aufnahmefreiheit“
Von diesem Grundsatz der Aufnahmefreiheit gibt es Ausnahmen. Das gilt im Wesentlichen für folgende Fälle:
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