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  • 03.01.2025 · Nachricht · Vereinsrecht

    Mitgliederversammlung: Bedingungen für virtuelle Teilnahme müssen bei Einladung klar sein

    | Gibt ein Verein bei der Mitgliederversammlung die Möglichkeit virtuell teilzunehmen, müssen die technischen und organisatorischen Bedingungen schon bei der Einladung klar sein. Das schrieb das AG Spandau einem Verein ins Stammbuch, der zu einer hybriden Mitgliederversammlung eingeladen hatte. Für die virtuelle Teilnahme hatte er den Mitgliedern lediglich mitgeteilt, dass sie über das Abstimmungstool „POLYAS“ erfolgen würde. Das hielt das AG in doppelter Hinsicht für unzulässig. |