· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Mitgliederversammlung: Bei Nichteinladung von Mitgliedern droht die Nichtigkeit der Beschlüsse
| Werden Mitglieder nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen, führt das in aller Regel dazu, dass die Beschlüsse ungültig sind. Einer Anfechtung bedarf es gar nicht. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |
Der rechtliche Hintergrund
Das Vereinsrecht unterscheidet bei Beschlussmängeln zwischen nichtigen und anfechtbaren Beschlüssen.
Nichtige Beschlüsse
Ist ein Beschluss nichtig, wird er so angesehen, als sei er überhaupt nicht getroffen worden. Das ist der Fall, wenn der Beschluss
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