· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Mitgliederversammlung: So behandeln Sie Anträge zur Tagesordnung sensibel und korrekt
| Wie muss man in der Mitgliederversammlung mit Anträgen zur Tagesordnung umgehen? Diese Frage hat in der Praxis enorme Bedeutung. Nicht nur weil Vereine, die hier Fehler machen, Gefahr laufen, dass Beschlüsse anfechtbar oder gar ungültig sind. Ein sensibler Umfang mit Anträgen ist auch deswegen wichtig, weil Anträge für Mitglieder ein wichtiges Instrument sind, um Anliegen in der Mitgliederversammlung vorzubringen. Lernen Sie die Rechte und Pflichten des Vereins kennen und agieren Sie umsichtig. |
Das Antragsrecht
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Als unverzichtbares Mitgliederrecht kann es ‒ wie das Teilnahmerecht ‒ nicht durch die Satzung abbedungen werden. Auch Mitglieder ohne Stimmrecht haben also ein Antragsrecht. Formal betrachtet ist ein Antrag das Ersuchen, eine Entscheidung durch die Mitgliederversammlung herbeizuführen. Das BGB betrachtet die Mitgliederversammlung dabei vor allem als Ort der Beschlussfassung. Dazu gehört auch die vorherige Diskussion und damit das Rederecht.
Ein Beschluss kann nur dann wirksam werden, wenn die Tagesordnung den Mitgliedern bereits bei der Einladung mitgeteilt worden ist. Deshalb müssen Sachanträge, über die beschlossen werden soll, bereits vor der Einladung gestellt werden. Die Satzung kann von dieser Vorgabe des BGB abweichen. Sie sollte dann aber klären, unter welchen Maßgaben die Tagesordnung nach der Einladung noch geändert werden kann.
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