28.02.2017 · Nachricht · Vereinsrecht
Mitgliedschaft geht nicht stillschweigend auf den Erben über
| Die Mitgliedschaft in einem Verein geht trotz Satzungsregelung nicht auf den Erben eines Mitglieds über, wenn er über Jahre den Beitrag des Verstorbenen weiterzahlt. Das hat das AG München entschieden. |
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