· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Muss ein Vorstand regelmäßig (wieder-)gewählt werden?
| Ein Leser fragt: Wir sind ein Sportverein mit einem ersten Vorsitzenden, der zwar gewählt, sich aber seit vier Jahren nicht der Wiederwahl gestellt hat. Begründung. Die Vereinssatzung sehe keine Wahl des ersten Vorsitzenden vor. Ist solch eine Satzung rechtens? Muss es nicht nach einem festgelegten Turnus grundsätzlich Wahlen geben? |
Antwort | Wenn die Satzung keine bestimmte Amtsperiode für den Vorstand festlegt, ist der Vorstand auf unbestimmte Zeit bestellt. Das ist rechtlich zulässig und vor dem gesetzlichen Hintergrund sogar der Normalfall, von dem die meisten Satzungen durch die Festlegung einer begrenzten Amtszeit aber abweichen. Im ersteren Fall ist es dann in der Tat so, dass der Vorstand nicht von sich aus eine Wahl durchführen muss oder sich im Amt bestätigen lassen muss. Eine Abberufung des Vorstands und eine Neuwahl ist natürlich dennoch jederzeit möglich. Der Antrag dazu kann durch ein Mitglied gestellt werden. Der Vorstand muss diesen Antrag in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufnehmen. Weigert er sich, haben die Mitglieder die Möglichkeit, das über ein Minderheitenbegehren durchzusetzen.