04.09.2019 · Nachricht · Vereinsrecht
Nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung: Darf Mitglied klagen?
| Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung zuständig, dafür zu sorgen, dass der Verein eine „ordnungsgemäße Geschäftsführung“ erfährt. Ein einzelnes Mitglied kann Ansprüche hier nur in Sonderfällen gerichtlich durchsetzen. Das hat das LG K öln klargestellt. |
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