30.05.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht
Nichtrechtsfähiger Verein: Satzung dient als Existenznachweis
| Ein nicht eingetragener (nichtrechtsfähiger) Verein muss im Zweifel vor Gericht durch Vorlegen einer Satzung nachweisen, dass er tatsächlich existiert. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem Fall, in dem der Beklagte in der Klageschrift als „Verein des privaten Rechts“ bezeichnet worden war. Das Gericht war aber im Zweifel, ob der Verein als solcher existierte und parteifähig war. |
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