· Fachbeitrag · Vereinsrecht
OLG Brandenburg bezieht Stellung: Wann ist eine Mitgliederklage zulässig?
| Einzelne Mitglieder haben im Verein grundsätzlich keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen. Das kann nur die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme gilt für die ‒ in Literatur und Rechtsprechung bisher kaum behandelte ‒ Mitgliederklage. Etwas Licht ins Dunkel bringt jetzt ein Urteil des OLG Brandenburg. |
Typische Anwendungsfälle aus der Vereinspraxis
Einzelne Mitglieder haben im Verein grundsätzlich keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen. Das kann nur die Mitgliederversammlung (MV). In der Praxis kommt es deshalb öfter zu einer problematischen Situation: Teile der Mitgliedschaft wollen gegen grobe Fehler oder gar Satzungs- bzw. Gesetzesverstöße vorgehen. Sie haben aber keinen rechtlichen Hebel, weil
- die Einberufung der MV vom Vorstand blockiert wird und
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