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  • 02.08.2017 · Nachricht · Vereinsrecht

    Strafverfahren: Mitglied muss Inhalt der Vorwürfe kennen

    | Im Vereinsstrafverfahren muss dem Betroffenen rechtliches Gehör gewährt werden. Dazu muss ihm nach Ansicht des LG Essen im Vorfeld nicht nur mitgeteilt werden, dass ein Verfahren eröffnet wurde, sondern auch, was genau dem Mitglied zur Last gelegt wird. |