· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Verein ohne Vorstand: Wann wird das für den Verein und den Alt-Vorstand zum Problem?
| Kaum eine rechtliche Frage stellt sich in Vereinen öfter als die nach den Folgen eines nicht vollständig besetzten Vorstands. Muss man sofort handeln und, wenn ja, wie? Welche Folgen drohen, wenn der Vorstand nicht zügig vervollständigt wird? VB klärt auf. |
Handlungsbedarf beim Fehlen von Vorstandsmitgliedern
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, warum der Vorstand eines Vereins nicht vollzählig ist. Ob Vorstandsmitglieder durch Ablauf der Amtszeit, Rücktritt oder Tod ausscheiden ‒ die rechtlichen Folgen sind immer gleich. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Der ausgeschiedene, aber noch im Vereinsregister eingetragene, Vorstand kann eine Mitgliederversammlung einberufen. Es gibt in diesem Fall also keine Notwendigkeit (und auch keine Möglichkeit), einen Notvorstand zu bestellen.
Vakanzen sind zeitnah zu füllen
Generell gilt: Fehlen im Vorstand satzungsmäßig vorgesehene Mitglieder, müssen sie zeitnah bestellt (d. h. in der Regel neu gewählt) werden. Der Vorstand muss also zeitnah eine Mitgliederversammlung einberufen und Neuwahlen auf die Tagesordnung setzen.
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