· Nachricht · Vereinsrecht
Vereinsbeitritt Minderjähriger: Erklärung eines Elternteils genügt
| Wenn Minderjährige einem Verein beitreten wollen, muss ihr gesetzlicher Vertreter zustimmen. In der Regel sind das die Eltern. Das AG Ahlen hat jetzt klargestellt, dass die Erklärung eines Elternteils genügt. |
Das Eingehen einer Vereinsmitgliedschaft ist für das AG ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB. Es dient der Bedarfsdeckung (z. B. Sportangebot) des Kindes und damit eines Familienmitglieds. Angesicht des Umfangs der Mitgliedschaft und den daraus resultierenden Pflichten ist es nicht notwendig, dass beide Elternteile zustimmen (AG Ahlen, Urteil vom 21.12.2017, Az. 30 C 244/17, Abruf-Nr. 199784).
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 2 | ID 45154885