· Nachricht · Vereinsrecht
Vereinsinsolvenz: Wann haften Liquidatoren?
| Wann haftet der Liquidator eines Vereins dessen Gläubigern? Mit dieser Frage hat sich das OLG Brandenburg auseinandergesetzt. |
Hintergrund | Nach § 53 BGB haften Liquidatoren den Gläubigern eines Vereins, wenn sie ihre Pflichten verletzen oder Vermögen, das zur Befriedigung der Gläubiger bestimmt ist, anderweitig verwenden. Zu den Pflichten der Liquidatoren gehören
- die Beantragung des Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung,
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