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  • 28.05.2024 · Nachricht · Vereinsrecht

    Vereinsstreitigkeiten dürfen in verbal scharfer Form geführt werden

    | „Ehrenrührige“ Formulierungen im Rahmen von Auseinandersetzungen im Verein sind nur dann unterlassungspflichtig, wenn zweifelsfrei Unwahrheiten behauptet werden oder es sich um eine Schmähkritik handelt. Bei Streitigkeiten im Verein müssen die Parteien einiges hinnehmen. Nur im Extremfall kann eine gerichtliche Unterlassung erwirkt werden, so die Auffassung des OLG Celle. |