01.06.2021 · Nachricht · Vereinsrecht
Verschmelzungsbeschluss in virtueller Versammlung
| Ein Beschluss über die Verschmelzung von Vereinen kann nach § 13 Abs. 1 S. 2 Umwandlungsgesetz prinzipiell nur in einer Versammlung der Mitglieder gefasst werden. Aktuell ist nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) aber eine Ausnahme möglich. Nach Ansicht des OLG Karlsruhe ist dieser Ausnahmefall auch bei Verschmelzungen nutzbar. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig