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  • 02.12.2024 · Nachricht · Vereinsrecht

    Vorstandshaftung: Sorgfaltspflichten wachsen mit der Erfahrung

    | Mit den fachlichen Kenntnissen wächst auch der Haftungsmaßstab, der bei einem Vereinsvorstand für grob fahrlässiges Verschulden eines Schadens angelegt werden kann. Das hat das OLG Brandenburg bei einem Reit- und Fahrverein klargestellt, der ein Schaufahren mit Kutschengespannen veranstaltete, bei dem es zu einem Unfall kam. |