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  • 24.03.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Vorstandswahl: Blockwahl auch ohne Satzungserlaubnis zulässig

    | Wahlen müssen im Verein nach den BGB-Vorgaben als Einzelwahl durchgeführt werden. Ein Wahlverfahren, bei dem nicht für jeden Kandidaten getrennt mit Ja und Nein gestimmt wird, ist prinzipiell nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich regelt. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Eine solche hat das OLG Bremen zugelassen. |