· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Wann darf ein Verein den Namenszusatz „Institut“ führen?
| Der Begriff „Institut“ im Vereinsnamen ist irreführend und kann deswegen nur mit einen Zusatz eingetragen werden, der klarstellt, dass es sich um keine öffentliche oder universitäre Einrichtung handelt. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden ( Beschluss vom 26.10.2011, Az. 25 W 23/11 ; Abruf-Nr. 114218 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30952900