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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Welche Rechte hat der Kassenprüfer?

    | Ein Leser fragt: Hat die in einem Verein gewählte Kassenprüfung das Recht, Arbeitsverträge von bei dem Verein Beschäftigten einzusehen? Die Arbeitsverträge bestehen schon länger und wurden (lange) vor Beginn der Amtszeit der jetzigen Rechnungsprüfung abgeschlossen. |

     

    Antwort | Die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Zunächst hängen die Befugnisse des Kassenprüfers von der Satzungsregelung ab. Meist liefert die Satzung aber keine entsprechenden Hinweise. Zu den regelmäßigen Aufgaben des Kassenprüfers gehört es, die Aufzeichnungen und Abschlüsse auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Um zu prüfen, ob die gezahlten Gehälter mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen, muss grundsätzlich ein Einblick in die Verträge möglich sein. Wir sehen auch keinen Grund, warum der Vorstand das verweigern sollte. Datenschutzrechtliche Bedenken kann es jedenfalls nicht geben, weil der Kassenprüfer Organ des Vereins und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

     

    Da der Kassenprüfer unseres Erachtens keine Rechtsmittel hat, den Vorstand zu Herausgabe der Unterlagen zu zwingen, wird das Problem bei Weigerung des Vorstands ohnehin nur wie folgt zu lösen sein: Der Prüfer vermerkt in seinem Prüfbericht, dass er wegen verweigerter Einsicht in die Verträge nicht prüfen konnte, ob die gezahlten Vergütungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprachen. Die Frage ist dann, wie die Mitgliederversammlung damit umgeht. Sie hat das Recht, die entsprechenden Auskünfte zu bekommen.

    Quelle: ID 44273617