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  • 08.01.2024 · Nachricht · Vereinsregister

    Fristversäumnisse des Notars können zu Ungültigkeit einer Beschwerde führen

    | Ein Notar, der die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt, ist grundsätzlich auch Verfahrensbevollmächtigter. Die Zustellung einer ablehnenden Entscheidung an ihn setzt deshalb die Beschwerdefrist in Gang. Das entschied das KG Berlin im Fall eines Vereins, dessen Eintragung das Registergericht wegen Satzungsmängeln abgelehnt hatte. |