08.01.2024 · Nachricht · Vereinsregister
Fristversäumnisse des Notars können zu Ungültigkeit einer Beschwerde führen
| Ein Notar, der die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt, ist grundsätzlich auch Verfahrensbevollmächtigter. Die Zustellung einer ablehnenden Entscheidung an ihn setzt deshalb die Beschwerdefrist in Gang. Das entschied das KG Berlin im Fall eines Vereins, dessen Eintragung das Registergericht wegen Satzungsmängeln abgelehnt hatte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig