06.03.2024 · Nachricht · Vereinsregister
OLG Karlsruhe: Gemeinnützigkeit muss bei Eintragung nachgewiesen werden
| Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verweist, ein Freistellungsbescheid des Finanzamts aber gar nicht vorliegt. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt und damit dem Registergericht bestätigt, richtig gehandelt zu haben, als es die Eintragung eines Vereins abgelehnt hatte. |
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