30.06.2020 · Nachricht · Vereinsregister
Vereinsregistereintrag: Einfache Mehrheit eindeutig nachweisen
| Ist für eine Beschlussfassung eine einfache Mehrheit erforderlich, muss sich aus den Angaben im Versammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass die Mehrheit auch erreicht wurde. Das hat das KG Berlin verfügt. |
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