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  • 07.08.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Verletzung von Anmeldepflichten: Kein Zwangsgeld gegen Verein

    | Zwangsgelder wegen der Verletzung von Anmeldepflichten darf das Registergericht nur gegen Einzelpersonen – in der Regel den Vorstand – androhen und festsetzen, nicht gegen den Verein. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 78 Abs. 1 BGB, so die Auffassung des OLG Jena. |