02.11.2020 · Nachricht · Vereinsregister
Vorstandsmitglied: Namensänderung muss beglaubigt werden
| Ändert das Vorstandsmitglied eines Vereins seinen Familiennamen, weil es z. B. geheiratet hat, muss der Verein das beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form anmelden. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig