07.10.2016 · Fachbeitrag · Vereinsstrafen
Hohe Verfahrenskosten müssen eine Satzungsgrundlage haben
| Legt ein Verein für interne Rechtsverfahren erhebliche Kosten fest, kann das nur durch die Satzung wirksam geschehen, eine Nebenordnung genügt dafür nicht. Das hat das AG Heidelberg im Fall eines Disziplinverbands im Sportbereich entschieden. |
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