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  • 02.04.2019 · Nachricht · Vereinsstrafen

    Im Vereinsstrafrecht gibt es keine Unschuldsvermutung

    | An die Verhängung von Vereinsstrafen müssen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden wie bei Strafprozessen vor staatlichen Gerichten. Insbesondere gibt es keine Unschuldsvermutung. Das hat das KG Berlin im Fall einer Dopingstrafe für einen Pferdetrainer klargestellt. |