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  • 02.04.2019 · Nachricht · Vereinsstrafen

    Vereinsausschluss: Keine neue Beweiserhebung vor Gericht

    | Überprüft ein staatliches Gericht eine Vereinsstrafe, beschränkt sich das darauf, ob es für die Strafe eine Satzungsgrundlage gab, das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet und die Tatsachenermittlung objektiv und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtet wurde. Das hat das LG Detmold klargestellt. |