· Fachbeitrag · Virtuelle Mitgliederversammlung
Hybride Mitgliederversammlung (Teil 3): Diese Satzungsregelungen bieten sich an
| Vereine können jetzt hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen (MV) einberufen. Die entsprechende Ergänzung des BGB ist am 21.03.2023 in Kraft getreten. Die Neuregelung stellt hohe Anforderungen an die Umsetzung einer hybriden Mitgliederversammlung. VB gibt Gestaltungsempfehlungen. |
Hybride MV bedarf eigentlich keiner Satzungsgrundlage
Die gesetzliche Neuregelung in § 32 Abs. 2 BGB erlaubt die Durchführung einer hybriden Mitgliederversammlung ohne zusätzliche Satzungsregelung oder Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Gefordert ist lediglich, dass der Verein schon bei der Einladung auf die hybride Durchführung hinweist und dabei das Verfahren zur virtuellen Teilnahme ausreichend genau beschreibt. Der Schutz der Mitglieder ist dadurch gewährleistet, dass sie frei entscheiden können, ob sie vor Ort oder virtuell teilnehmen wollen.
Wo es trotzdem praktischen Regelungsbedarf gibt
Nichtsdestotrotz kann es Bedarf für Satzungsregelungen bei hybriden Versammlungen geben. Die entsprechenden Anwendungsfälle und Lösungsmöglichkeiten stellt Ihnen VB nachfolgend vor.
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