· Fachbeitrag · Vorstand
So lassen sich Vertretungsberechtigungen im Vorstand sinnvoll gestalten (Teil 2)
| Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Vereine setzen sich also einem gewissen Risiko aus, dass der Vorstand diese Vertretungsmacht missbraucht oder unangemessen weit auslegt. Im zweiten Teil unseres Beitrags geben wir Empfehlungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Vertretungsregelungen. |
Persönliche Vertretungsbeschränkungen
Bei der Ausgestaltung der persönlichen Vertretungsberechtigung ‒ welche Vorstandsmitglieder den Verein also vertreten dürfen ‒ sind beliebige Kombinationen aus einzelner und gemeinsamer Vertretungsberechtigung möglich; wie z. B.:
Satzungsklauseln / Persönliche Vertretungsbeschränkung |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig