23.05.2022 · Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Kostenfestsetzungsantrag nach Umschreibung des Titels
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung.
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