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  • 26.01.2017 · Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare

    Schritt-für-Schritt-Anleitung: Pfändung des Hinterlegungsanspruchs bei Überzahlung durch Drittschuldner

    Hat der Gläubiger vom Drittschuldner zu viel erhalten, besitz der Gläubiger aber noch weitere titulierte Ansprüche gegen den Schuldner gilt: Der Drittschuldner hat zunächst gegenüber dem Gläubiger einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. Angesichts dieses Rückzahlungsanspruchs kann der Gläubiger den Überschuss auch bei der Hinterlegungsstelle des AG hinterlegen. Den entsprechenden Auszahlungsanspruch des Schuldners kann der Gläubiger pfänden - am besten anhand der folgenden Anleitung.