25.06.2019 · Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So pfänden Sie einen Erbteil
Die Erbteilspfändung vollzieht sich nach § 859 Abs. 2 ZPO. Es handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht. Gemäß § 857 Abs. 1 ZPO gelten dabei §§ 828 ff. ZPO entsprechend. Gehen Sie dabei anhand des amtlichen Formulars am besten so vor, wie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung es zeigt.
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