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  • 25.10.2024 · Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten

    Antrag auf Aufhebung der Beschränkung nach § 839 ZPO

    Der Gläubiger kann unter Vorlage des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Titels beim Vollstreckungsgericht wie folgt beantragen, die Beschränkung der Überweisung nach § 839 ZPO aufzuheben. Sobald dies erfolgt ist und der Beschluss dem Drittschuldner zugestellt wurde, kann dieser die pfändbaren Beträge direkt an den Gläubiger auszahlen.