25.02.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Schreiben an das Gericht bei unbekanntem Schuldnerwohnsitz
Ist der Schuldner unbekannt verzogen, sollten Gläubiger mit gesondertem Schreiben darauf hinweisen, dass das angerufene Gericht örtlich zuständig ist, da der Schuldner im Gerichtsbezirk seinen letzten bekannten Wohnsitz hatte, und zugleich öffentliche Zustellung des PfÜB beantragen (BGH NJW 03, 1530). Gehen Sie dabei am besten wie folgt vor.
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