· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Neuer Gerichtsvollzieherauftrag zum 1.4.16 verbindlich
| Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ (GVFV) ist zwar bereits am 1.10.15 in Kraft getreten. Das in § 1 GVFV eingeführte Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (GV) zur Vollstreckung von Geldforderungen ist aber erst ab dem 1.4.16 verbindlich. Die Sonderausgabe zeigt Risiken und Chancen des Formulars und schildert, wie es fehlerfrei auszufüllen ist. |
I. Anwendungsbereich der Formularverordnung
Das verbindliche Formular gilt ausschließlich für die Vollstreckung von Geldforderungen (§ 1 Abs. 1 S. 1 GVFV).
1. In diesem Fall kann ohne das Formular vollstreckt werden
Die VO sieht Ausnahmen vom Formularzwang vor, sodass in diesen Fällen weiterhin ein formloser Auftrag erteilt werden kann. Dies gilt bei:
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