22.02.2024 · Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Titelumschreibung
Ist der Pfändungsgläubiger Rechtsnachfolger i. S. des § 727 ZPO (OLG Frankfurt NJW 83, 2266), im Titel als Gläubiger aber noch der Schuldner benannt, muss der Pfändungsgläubiger dafür sorgen, dass er als Gläubiger im Vollstreckungstitel benannt wird. Hierzu bedarf er einer Rechtsnachfolgeklausel (BGH NJW 83, 886). Wie Sie diese erlangen, zeigt die folgende Musterformulierung.
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