05.11.2019 · Musterformulierungen · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung
Kasko und Werkstattrisiko
Die Schachtleisten in den Türen machen ewig Ärger. Laut Hersteller können sie ausgebaut und wiederverwendet werden. In der Praxis sieht das anders aus. Gealtert, an den Befestigungspunkten korrodiert, das Kunststoffelement versprödet, da ist der wiederverwendbare Ausbau oft Theorie. Für den Haftpflichtschaden fällt das klar unter das Stichwort „Werkstattrisiko.“ Doch wie ist das beim Kaskoschaden? Der BGH hat dazu entschieden: Wenn die konkrete Streitfrage im Vertrag nicht geregelt ist, ist das Haftpflichtschadenrecht als Auslegungshilfe für den Begriff der Erforderlichkeit heranzuziehen. Also gilt auch hier der Grundsatz, dass das Werkstattrisiko vom VR zu tragen ist. Denn auf die Frage, ob die Schachtleiste beim Ausbau unbrauchbar wird, hat der VN keinen Einfluss. In entsprechenden Fällen können Sie diese Musterformulierung nutzen.
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