· Fachbeitrag · Reparaturkosten/Kasko
Werkstattrisiko auch bei Kasko-Schäden?
| Die Schachtleisten in den Türen machen ewig Ärger. Laut Hersteller können sie ausgebaut und wiederverwendet werden. In der Praxis sieht das anders aus. Gealtert, an den Befestigungspunkten korrodiert, das Kunststoffelement versprödet, da ist der wiederverwendbare Ausbau oft Theorie. Für den Haftpflichtschaden fällt das klar unter das Stichwort „Werkstattrisiko.“ Doch wie ist das beim Kaskoschaden? |
1. Ausgangsfall
Der Kasko-VR weigert sich, dem VN die Kosten für die beim Ausbau beschädigte Schachtleiste der Tür zu erstatten. Die hätte nicht kaputtgehen dürfen, das sei ein Werkstattfehler. Bei Kasko gelte die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko nicht. Ist das richtig?
2. Es kommt auf den Einzelvertrag an
Kaskorecht ist Vertragsrecht. Es kommt also darauf an, was im Kaskovertrag des VR mit dem Kasko-VR geregelt ist. In der Regel ist dieser konkrete Fall darin nicht speziell geregelt. Daher muss geprüft werden, was der VR generell zu den Reparaturkosten geregelt hat.
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