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  • 04.03.2021 · Musterformulierungen · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung

    Keine Unfallflucht bei Verletzung

    Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg darf der VN bei einem geringen Schaden den Unfallort ohne eine Wartefrist verlassen, wenn er sich bei dem Unfall verletzt hat und er sich ärztlich untersuchen lassen will. In einem solchen Fall ist das Entfernen von der Unfallstelle berechtigt. Der VN genügt dann einer etwaigen Obliegenheit zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen, wenn er die Polizei am nächsten Morgen telefonisch unterrichtet. Verweigert der Kasko-VR in einem solchen Fall seine Leistung wegen einer angeblichen Obliegenheitsverletzung des VN, können Sie diese Musterformulierung für Ihre Klageschrift nutzen.