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  • 04.03.2021 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Unfallflucht: Verletzter darf Unfallstelle ohne Wartezeit verlassen

    | Der VN verletzt seine Aufklärungsobliegenheit gemäß E.1.1.3, 1. Spiegelstrich AKB 2015 nicht, wenn er nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klarer Haftungslage zur Nachtzeit im Januar auf einer Landstraße in dörflicher Gegend, bei dem er sich eine blutende Kopfverletzung zugezogen hatte, trotz eines verursachten Fremdschadens von ca. 200 EUR den Unfallort ohne eine Wartezeit einzuhalten verlässt, um seinen Gesundheitszustand ärztlich abklären zu lassen. |