06.06.2016 · Nachricht aus VK · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die Lernerfolgskontrolle online durchgeführt werden kann.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · FAO Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Im Juni stellt „Versicherung und Recht kompakt“ eine Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testverfahrens zur Verfügung.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Mandanteninformation
Das wird Ihren Mandanten interessieren: An Kostenerstattungsansprüchen steht dem VN das sog. Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG) zu. Er darf sich vorrangig vor dem Rechtsschutz-VR bedienen, wenn das Gericht die Kosten erstattet. Das Quotenvorrecht gilt jedoch nicht, wenn nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückgezahlt werden.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Unfallversicherung
Eine ärztliche Bescheinigung ist ausreichend, wenn sie Invalidität und als deren Ursache den Unfall bescheinigt. Ein Agent ist Auge und Ohr des VR. Wird ihm gegenüber ein Unfall und Invalidität behauptet, musste er schon nach altem Recht den VN über bedingungsgemäße Fristen belehren. Unterbleibt dies und wird der VN vom VR erst nach Fristablauf belehrt, kann sich der VR nicht auf Verspätung berufen. Dies gilt auch, wenn die ärztliche Feststellung erst sehr viel später erfolgt. So hat ...
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Demenzerkrankung
Muss ein Versicherter seine Haftpflichtversicherung informieren, wenn er später irgendwann an Demenz erkrankt? Auf jeden Fall gilt: Police prüfen, fachkundig beraten lassen und rechtzeitig mit dem VR sprechen.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Kaskoversicherung
Schickt der Kasko-VR einen Gutachter, der den Restwert im Gutachten auf ein bis zu einem bestimmten Tag bindendes Angebot stützt, verstößt der VN nicht gegen seine Pflichten, wenn er das Fahrzeug innerhalb dieser Frist an den benannten Aufkäufer verkauft. Das gilt nach Ansicht des AG Hannover auch, wenn im Gutachten notiert ist, der VN solle vor dem Verkauf mit dem VR Rücksprache halten.
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