· Fachbeitrag · Demenzerkrankung
Wenn der Versicherte demenzkrank wird
| Muss ein Versicherter seine Haftpflichtversicherung informieren, wenn er später irgendwann an Demenz erkrankt? Auf jeden Fall gilt: Police prüfen, fachkundig beraten lassen und rechtzeitig mit dem VR sprechen. |
1. Die Versicherung haftet, aber...
Bei vielen Haftpflichtversicherungen gilt: Erkrankt ein Versicherter an Demenz, besteht keine Pflicht, dies dem VR mitzuteilen. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, aber es gibt folgendes Problem: Schreitet die Erkrankung weiter fort, kann es geschehen, dass der Erkrankte deliktsunfähig wird (§ 827 BGB). Er kann dann für seine Handlungen nicht verantwortlich bzw. haftbar gemacht werden. Der VR würde in diesem Fall Schadenersatzansprüche abwehren und den Schaden nicht ersetzen.
Der VR prüft dies individuell. Allein die Diagnose Demenz bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherte deliktsunfähig ist. Genau hier liegt auch die Schwierigkeit: Die Krankheit kann in unterschiedlichsten Formen auftreten und schreitet schleichend voran. Ein Krankheitsbild zu beurteilen, ob der Erkrankte als deliktsunfähig anzusehen ist, bzw. ob der verursachte Schaden tatsächlich auf die Erkrankung zurückzuführen ist, ist daher nicht einfach. Laien können dies kaum beurteilen.
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