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  • 10.08.2022 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Büroführung

    Energiepreispauschale: Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses

    Bei geringfügig Beschäftigten („Minijobber“) ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale Voraussetzung, dass der Minijobber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass es sich bei dem Minijob um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Nach Ansicht des BMF kann die Bestätigung wie folgt ausformuliert sein.