14.02.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Die Erstellung eines Reparaturablaufplans ist nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür (hier 59,90 Euro) an den Geschädigten erstatten.
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30.01.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Bei Kaskoschäden kommt es für die Erstattung der Verbringungskosten zur Lackierung darauf an, was Versicherungsnehmer und Versicherer im Kaskovertrag vereinbart haben. Steht dort nichts zu den Verbringungskosten, ...
25.01.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Verweist der Versicherer den Geschädigten an einen mit ihm kooperierenden Autovermieter, kann der aber kein passendes Mietfahrzeug zur Verfügung stellen, darf der Geschädigte zu normalen Preisen anderweitig anmieten, ...
10.01.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Fällt während eines Sturms ein Baum um und beschädigt dabei ein Fahrzeug, kommt eine Haftung des Baumeigentümers in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei der jährlichen Baumschau Anhaltspunkte für eine Vorschädigung des Baums nicht ausreichend gewürdigt wurden, entschied das OLG Köln (Urteil vom 11.05.2017, Az. 7 U 29/17, Abruf-Nr. 197489 ).
09.01.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Steht in der Familie zwar noch ein Fahrzeug zur Verfügung, kann in bestimmten Fälllen nach dem Unfall dennoch Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des AG ...
17.11.2017 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
07.11.2017 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Stellt der Geschädigte sein Fahrzeug, das bei einem Haftpflichtschaden unbenutzbar beschädigt wurde, in der späteren Reparaturwerkstatt ab und entscheidet er sich erst nach Eingang des Schadengutachtens zur Reparatur, verwahrt die Werkstatt das Fahrzeug aufgrund eines schlüssig abgeschlossenen Verwahrvertrags. Dafür darf die Werkstatt dem Geschädigten Standgeld berechnen. Dies muss der Schädiger ersetzen, entschied das AG Bautzen.