05.01.2018 · Nachricht ·
Elterngeld
Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht. Dies hat das BSG in mehreren Fällen entschieden.
19.12.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Eine WVM-Leserin fragt: Wir haben bisher eine bAV-Pensionskasse, abgeschlossen vor 2005, wie folgt berücksichtigt: Bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) waren ...
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15.12.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit geringerem Verdienst eingeführt. WVM erläutert Ihnen die Voraussetzungen, um von dem „Sofort-Zuschuss“ des Fiskus von ...
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12.12.2017 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat zum 01.01.2018 weitreichende Änderungen für die betriebliche Altersversorgung gebracht. WVM fasst die steuerlichen und sv-rechtlichen Spielregeln zusammen.
08.12.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
Das BMF hat geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom Az. IV C 5 – S 2361/08/10001-16, Abruf-Nr. 198018 ). Die geänderten Pläne berücksichtigen die Absenkung ...
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06.12.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Derzeit steht ein Konzept zur Lohnsteueroptimierung unter „fiskalischer Beobachtung“: Das Modell, Werbefläche am Privat-Pkw des Mitarbeiters zu mieten und ihm dafür ein Entgelt als „Werbekostenzuschuss“ zu ...
04.12.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung/Lohnsteuer
Schließt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung ab und zahlt den Jahresbeitrag erst im Folgejahr bis zum 10.01., fließt dem Arbeitnehmer auch erst im Folgejahr der Versicherungsbeitrag als Arbeitslohn zu. Denn es handelt sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Leistungen, sondern um sonstige Bezüge, für die § 11 Abs. 1 S. 2 EStG nicht gilt. Mit dieser Aussage widerspricht der BFH dem FG Köln. Dies hatte die Beitragszahlung noch dem alten Jahr zugerechnet.