29.06.2017 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In Arbeitsverträgen mit zusätzlicher Provisionsvergütung tickt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Zeitbombe. Denn das BAG hat eine Provisions- und Provisionsrückzahlungsklausel sowie eine Klausel zum Stornoreservekonto f ür unwirksam erklärt. Denkbar ist, dass auch in den Arbeitsverträgen mit Ihren angestellten Mitarbeitern im Innen- und Außendienst solche „Zeitbomben“ ticken. Diese gilt es jetzt zu identifizieren und zu entschärfen.
27.06.2017 · Nachricht ·
Personalmanagement
Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts hat im Mai den Bundesrat passiert. Die meisten neuen Regeln gelten ab 01.01.2018, aber einige müssen Sie jetzt schon anwenden. Unser Schwesterinformationsdienst LGP ...
09.06.2017 · Nachricht ·
Personalmanagement
Die Beschäftigung von Schülern oder Studenten in den Ferien ist nach wie vor attraktiv. Durch den befristeten Einsatz lassen sich urlaubsbedingte Personalengpässe zum Teil ausgleichen. Alles Wissenswerte in punkto ...
Schwerpunkt
Beitrag
23.05.2017 · Fachbeitrag ·
Büro-Organisation
Negative Bewertungen bei Suchmaschinen wie etwa „Google“, „Bing“, oder Bewertungsportalen wie z. B. „KennstDuEinen.de“ oder „whofinance“ können sich geschäftsschädigend auf Ihr Maklerunternehmen ...
Schwerpunkt
Beitrag
23.05.2017 · Fachbeitrag ·
Büro-Organisation
Die Cyber-Kriminalität hat in den letzten Jahren zugenommen. Hacker-Angriffe und Cyber-Attacken sind an der Tagesordnung. Auch Versicherungsmakler stellen ein beliebtes Angriffsziel für Cyber-Attacken dar.
19.05.2017 · Fachbeitrag ·
IWW-Webinare
Das IWW Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in zwei zweistündigen Webinaren kompetent und bequem an Ihrem PC, Laptop oder Tablet fortzubilden – ohne extra Software. Dabei können Sie mit unseren Experten ...
12.05.2017 · Fachbeitrag ·
Rentner
Ab 01.07.2017 können Voll- und Teilrentner durch frühzeitige zusätzliche Beiträge spätere Rentenabschläge besser ausgleichen. Außerdem haben sie bessere Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze – ggf. ohne Rentenkürzungen – hinzuzuverdienen. Das bringt auch bei der Lohnabrechnung Änderungen. Diese müssen Sie kennen, wenn Sie Rentner in Ihrem Maklerunternehmen (weiter-)beschäftigen.