29.09.2011 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter, der während seines beantragten und genehmigten Erholungsurlaubs sein erkranktes leibliches Kind pflegt, die Urlaubstage nicht nachgewähren. So lautet das Fazit einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg.
07.09.2011 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Durch das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz wurde die Begrenzung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Sozialausgleich eingeführt, um eine ...
24.08.2011 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Der Bezug von Krankengeld wird bei der Höhe des Elterngelds nicht leistungserhöhend berücksichtigt. Nach Ansicht des BSG ist Krankengeld kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Bundeselterngeld- ...
23.08.2011 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Die „Unisex-Entscheidung“ des EuGH hat in der Versicherungsbranche für deutliche Unruhe gesorgt. Obwohl sich die Entscheidung unmittelbar nur auf private Versicherungen auswirkt, strahlt sie auch auf die betriebliche Altersversorgung aus. Noch ungeklärt ist der zeitliche Anwendungsbereich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
17.08.2011 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Der volle Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahrs. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der ...
11.08.2011 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Ein Leser hat eine Frage zum Arbeitsvertrag für angestellte Außendienstmitarbeiter (WVM Ausgabe 8/2011, Seite 15): Wie kann ich eine Provisionsrückforderung für den Fall regeln, dass der Mitarbeiter ausgeschieden ...
09.08.2011 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Familienangehörigen des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Das hat den Charme, dass der Familienangehörige keine eigenen Beiträge zahlt und – mit Ausnahme des Krankengelds – die gleichen Leistungen wie das GKV-Mitglied erhält. Hauptproblem ist, wer als Familienangehöriger anzusehen ist. Denn diese scheinbar einfache Frage erweist sich in der gesetzlichen Regelung als kompliziert.