31.08.2015 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Viele Verbraucher-Darlehensnehmer spielen den Widerrufsjoker, indem sie sich auf eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag berufen. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass das Recht auf Widerruf verwirkt sein kann, wenn seit Eingehung der Darlehensverpflichtung mehr als acht Jahre vergangen sind, die beiderseitigen Verpflichtungen vollständig erfüllt sind und sich damit das Vertragsverhältnis als ein abgeschlossener Lebenssachverhalt darstellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014, ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Die Versorgung der Witwe oder des Witwers eines Arbeitnehmers darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ehe vor einem bestimmten Lebensalter abgeschlossen wurde. Mit dieser Begründung hat das BAG einen ...
19.08.2015 · Fachbeitrag ·
Versicherungsteuer
Viele deutsche Unternehmen sind mit Tochterfirmen in mehreren Ländern aktiv. Den Versicherungsschutz dafür koordinieren sie häufig von Deutschland aus. Besonderheiten für die Risiken im Ausland gelten für die Versicherungsteuer. Dazu sollten Sie als Vermittler Folgendes wissen.
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30.07.2015 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Für Mitarbeiter in der Freistellungsphase kann es sich lohnen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen. So können sie die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente mit 63 erreichen. Die ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Ein Arbeitnehmer, der sich bei Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung seiner Pensionskasse entscheidet, darf diesen Betrag mit der Fünftel-Regelung ermäßigt versteuern. Das hat mit dem FG ...
16.07.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, der eine strafbewehrte Stimmbindungsvereinbarung mit der Mehrheit der Mitgesellschafter, aber nicht mit allen getroffen hat, übt als Geschäftsführer selbst dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn er an der Gesellschaft mit weniger als 50 Prozent der Anteile beteiligt ist. Er ist rentenversicherungsfrei. Zu diesem erfreulichen Schluss ist das SG München gelangt.